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Die Hauptzielgruppe der Jugendfarm sind Kinder und Jugendliche im Alter zwischen sechs und vierzehn Jahren aus den Stadtteilen Botnang und Stuttgart West. Darüber hinaus besuchen uns auch Kinder und Jugendliche aus Feuerbach, Weilimdorf, Stuttgart-Mitte und Stuttgart-Süd.
Kinder unter sechs Jahren sind uns ebenso willkommen, haben aber nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
Zusätzliche Nutzer der Jugendfarm sind Gruppen: Kindergärten, Tagheime, Schulklassen, Waldheime, Behinderteneinrichtungen und sonstige Kinder- und Jugendeinrichtungen. Gruppen können auch Besuchstermine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. In jedem Fall wird jedoch um Voranmeldung gebeten.
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Offen heißt, daß alle Kinder willkommen sind. Die Mädchen und Jungen entscheiden selbst, wann sie innerhalb der Öffnungszeiten kommen und gehen und welches der vielseitigen Angebote der Farm sie nutzen wollen.
Die Kinder sollten jedoch gegen Tetanus geimpft sein und sich in unserer Kinderkartei eintragen lassen, damit die Eltern im Notfall erreichbar sind.
Der Aufenthalt auf dem Platz und die Spielangebote sind grundsätzlich kostenlos. Für einige besondere Angebote wie dem Kinderkochen erheben wir jedoch einen Unkostenbeitrag. Im Spielhaus gibt es deshalb die Möglichkeit, ein Kinderkonto einzurichten. Mit dem hier einbezahlten Geld können Kinder z.B. telefonieren, Sprudel kaufen etc.
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Auch wenn die Kinder viel sich selbst überlassen sind, sind sie doch nicht allein gelassen! Die Betreuer/innen verstehen sich in erster Linie als Ansprechpartner und unterstützen deren Vorhaben. Darüberhinaus geben sie Anregungen und machen Angebote, haben offene Ohren, versuchen bei Konflikten der Kinder untereinander zu helfen.
Die drei hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter/innen der Farm, Lisa Beutel, Benjamin Köhl und Jani Kyrkos , teilen sich zwei Stellen. Ihnen stehen Anke , Annika und Lukas und ehrenamtliche Helfer/innen zur Seite.
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Klar, daß das Zusammenleben auf der Farm nicht ohne Regeln abläuft. Diese sollen für die Kinder durchschaubar sein und dürfen auch hinterfragt werden. Reine Verbote gibt es wenige und wenn, dann dienen sie zum Schutz von Mensch, Tier und Dingen. So ist es etwa verboten, in den Hütten Feuer zu machen oder mit Steinen auf Menschen und Tiere zu werfen.
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Weitere Informationen:
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